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   BGH, 11.03.1981 - 2 StR 715/80   

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https://dejure.org/1981,2324
BGH, 11.03.1981 - 2 StR 715/80 (https://dejure.org/1981,2324)
BGH, Entscheidung vom 11.03.1981 - 2 StR 715/80 (https://dejure.org/1981,2324)
BGH, Entscheidung vom 11. März 1981 - 2 StR 715/80 (https://dejure.org/1981,2324)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens durch Unterlassen des Hinweises nach der Einstellung der Hauptverhandlnug auf eine mögliche straferschwerende Berücksichtigung des vorher festgestellten Tatgeschehens bei der Strafzumessung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46; StPO § 154 Abs. 2
    Strafbemessung: Heranziehung eingestellter Tatteile

Papierfundstellen

  • StV 1981, 236
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 31.07.1980 - 2 StR 317/80

    Grundsatz des fairen Verfahrens - Strafschärfung aufgrund der vorläufigen

    Auszug aus BGH, 11.03.1981 - 2 StR 715/80
    Dann durfte sie aber nach dem Grundsatz des "fairen Verfahrens" dieses Tatgeschehen bei der Strafzumessung zum Nachteil des Angeklagten nur verwerten, wenn es nicht nur prozeßordnungsgemäß festgestellt, sondern der Angeklagte außerdem darauf hingewiesen worden war, daß trotz der Einstellung sein Verhalten straferschwerend berücksichtigt werden solle (BGH, Beschlüsse vom 19. Oktober 1978 - 4 StR 549/78 - und vom 31. Juli 1980 - 2 StR 317/80).
  • BGH, 19.10.1978 - 4 StR 549/78

    Strafbemessung: Lebensführungsschuld

    Auszug aus BGH, 11.03.1981 - 2 StR 715/80
    Dann durfte sie aber nach dem Grundsatz des "fairen Verfahrens" dieses Tatgeschehen bei der Strafzumessung zum Nachteil des Angeklagten nur verwerten, wenn es nicht nur prozeßordnungsgemäß festgestellt, sondern der Angeklagte außerdem darauf hingewiesen worden war, daß trotz der Einstellung sein Verhalten straferschwerend berücksichtigt werden solle (BGH, Beschlüsse vom 19. Oktober 1978 - 4 StR 549/78 - und vom 31. Juli 1980 - 2 StR 317/80).
  • BGH, 01.06.1981 - 3 StR 173/81

    Vertrauen des Angeklagten auf Nichtverwertung von aus der Strafverfolgung

    Da der Vorwurf der sexuellen Nötigung "gemäß §§ 154, 154 a StPO" (richtig: § 154 a StPO) von der Verfolgung ausgenommen worden ist, konnte das ihm zugrunde liegende Verhalten auch im Rahmen der Strafzumessung nicht mehr gegen den Angeklagten verwertet werden (BGH, Urteil vom 26. Januar 1968 - 4 StR 286/67; Beschluß vom 14. Juli 1972 - 2 StR 301/72; Beschluß vom 24. August 1977 - 2 StR 349/77 - bei Holtz MDR 1977, 982 und 1978, 110; Beschluß vom 19. Oktober 1978 - 4 StR 549/78; Beschluß vom 12. Dezember 1979 - 3 StR 437/79; Beschluß vom 11. Februar 1980 - 3 StR 510/79 = GA 1980, 311 mit Anmerkung Rieß; Beschluß vom 31. Juli 1980 - 2 StR 317/80 = NStZ 1981, 100; Beschluß vom 27. August 1980 - 2 StR 450/80 = NStZ 1981, 22 L; Beschluß vom 27. November 1980 - 2 StR 631; Beschluß vom 30. Dezember 1980 - 3 StR 490/80; Beschluß vom 11. März 1981 - 2 StR 715/80).

    Anders wäre es gewesen, wenn es ihn ausdrücklich darauf hingewiesen hätte, daß sein aus dem Verfahren ausgeschiedenes Verhalten trotz der Beschränkung der Strafverfolgung strafschärfend berücksichtigt werden könne (BGH, Beschluß vom 19. Oktober 1978 - 4 StR 549/78; Beschluß vom 31. Juli 1980 - 2 StR 317/80 = NStZ 1981, 100; Beschluß vom 11. März 1981 - 2 StR 715/80).

  • BGH, 16.03.1983 - 2 StR 826/82

    Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Verwertung von Tatteilen -

    So darf nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes aus ausgeschiedenen Taten oder Tatteilen nur dann ein Strafschärfungsgrund hergeleitet werden, wenn der unter die Einstellung oder Beschränkung fallende Tatkomplex prozeßordnungsgemäß festgestellt und der Angeklagte ausdrücklich auf die Möglichkeit der strafschärfenden Verwertung hingewiesen wurde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Juli 1980 - 2 StR 317/80 = NStZ 1981, 10; 27. August 1980 - 2 StR 450/80; 11. März 1981 - 2 StR 715/80; 11. Juni 1981 - 3 StR 173/81 = BGHSt 30, 147 [BGH 01.06.1981 - 3 StR 173/81]; 12. Januar 1982 - 1 StR 320/81).
  • BGH, 27.10.1987 - 1 StR 429/87
    In aller Regel gestattet bisherige Rechtstreue wichtige Schlüsse auf die Persönlichkeit des Angeklagten; eine solche Erkenntnisquelle darf der Tatrichter daher nicht ungenutzt lassen" (BGH NStZ 1983, 453 ; vgl. auch BGH NStZ 1982, 376 ; StV 1983, 237 und 1981, 236).
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